
Die Kinderrechtskonvention - eine Einführung
Die UN-Kinderrechtskonvention erlegt den Staaten, die ihr beigetreten sind, auf, für die Rechte der Kinder zu sorgen. Es soll auch gewährleistet werden, dass die Kinder an Überlegungen und Entscheidungen beteiligt werden.
Deutschland hat den Vertrag zur UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 ratifiziert.
Lothar Krappmann gibt eine Einführung in die Geschichte der Kinderrechte und der Kinderrechtskonvention.
Quelle: TPS 10/2015, Seiten 6 - 9